PHV

Haftpflicht Versicherung

Schaden verursacht?

Nach § 823 BGB haften Sie für einen verursachten Schaden unbegrenzt. Wenn Sie z.B. als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall verursachen, haften Sie für den entstandenen Sach- und Personen­schaden vollständig. Ein Limit für die Schaden­höhe gibt es nicht. Ihr gesamtes Vermögen kann bis zur Pfändungs­grenze für die Begleichung des Schadens herangezogen werden. Darüber hinaus entstehen Ihnen entsprechende Schulden.

Da kein Kraftfahrzeug gefahren wurde, tritt auch die Kfz-Haftpflicht­versicherung nicht ein. Für Fußgänger, Radfahrer oder sonstige private Situationen hilft eine Privathaftpflicht, die zwar nicht verpflichtend ist, aber aufgrund dieser und anderer existenz­gefährdender Gefahren sehr zu empfehlen ist.

Eine private Haftpflicht Versicherung (PHV) hat in einem solchen Fall mindestens zwei Funktionen:

  1. 1. Abwehrfunktion, d.h. die PHV kümmert sich darum, erst einmal festzustellen, ob Sie den Schaden überhaupt verursacht haben. Das kann soweit gehen, dass die PHV für Sie vor Gericht zieht, um feststellen zu lassen, ob Sie überhaupt schuld sind. Die Kosten hierfür übernimmt die PHV abzüglich einer evtl. vereinbarten Selbst­beteiligung. Eine Selbst­beteiligung, z.B. i.H.v. 150 €, wäre von Ihnen zu zahlen, während die Versicherung den Rest übernimmt.
  2. 2. Haftungsfunktion, d.h. wenn Sie schuld sind, zahlt die PHV die entstandenen Sach- oder auch Personen­schäden bis zur vereinbarten Versicherungs­summe, z.B. in Höhe von 3 Mio. €. Sollte der Schaden höher als die Versicherungs­summe sein, müssten Sie mit Ihrem Vermögen und darüber hinaus haften. Es empfielt sich also, eine möglichst hohe Versicherungs­summe zu vereinbaren.
  3. 3. Ausfalldeckung bedeutet, wenn umgekehrt Ihnen ein Schaden entstanden ist, den jemand anderes verursacht hat und der Schaden­verursacher nicht zahlen kann, weil er erstens keine Haftpflicht hat und zweitens kein pfändbares Vermögen hat, dann zahlt Ihre PHV Ihnen den verursachten Schaden, wenn Sie die Ausfall­deckung mit abgeschlossen wurde.

In dem nachfolgenden Vergleich können Sie die PHV preislich vergleichen und festlegen, für wen die Haftpflicht noch gelten soll, z.B. Lebens­partner, Kinder und/oder Tiere bzw., ob Sie die o.g. Ausfall­deckung mit vereinbaren möchten. Im zweiten Schritt können Sie auch die oben erwähnte Höhe der Versicherungs­summe sowie die Höhe einer evtl. Selbst­beteiligung festlegen. Für einen Single ohne Kinder beginnen die Versicherungen ab ca. 25 € im Jahr, so dass auch ein Vergleich bestehender privater Haftpflicht lohnt.

 





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