Haftpflicht Versicherung
Schaden verursacht?
Nach § 823 BGB haften Sie für einen verursachten Schaden unbegrenzt. Wenn Sie z.B. als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall verursachen, haften Sie für den entstandenen Sach- und Personenschaden vollständig. Ein Limit für die Schadenhöhe gibt es nicht. Ihr gesamtes Vermögen kann bis zur Pfändungsgrenze für die Begleichung des Schadens herangezogen werden. Darüber hinaus entstehen Ihnen entsprechende Schulden.
Da kein Kraftfahrzeug gefahren wurde, tritt auch die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht ein. Für Fußgänger, Radfahrer oder sonstige private Situationen hilft eine Privathaftpflicht, die zwar nicht verpflichtend ist, aber aufgrund dieser und anderer existenzgefährdender Gefahren sehr zu empfehlen ist.
Eine private Haftpflicht Versicherung (PHV) hat in einem solchen Fall mindestens zwei Funktionen:
- 1. Abwehrfunktion, d.h. die PHV kümmert sich darum, erst einmal festzustellen, ob Sie den Schaden überhaupt verursacht haben. Das kann soweit gehen, dass die PHV für Sie vor Gericht zieht, um feststellen zu lassen, ob Sie überhaupt schuld sind. Die Kosten hierfür übernimmt die PHV abzüglich einer evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung. Eine Selbstbeteiligung, z.B. i.H.v. 150 €, wäre von Ihnen zu zahlen, während die Versicherung den Rest übernimmt.
- 2. Haftungsfunktion, d.h. wenn Sie schuld sind, zahlt die PHV die entstandenen Sach- oder auch Personenschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, z.B. in Höhe von 3 Mio. €. Sollte der Schaden höher als die Versicherungssumme sein, müssten Sie mit Ihrem Vermögen und darüber hinaus haften. Es empfielt sich also, eine möglichst hohe Versicherungssumme zu vereinbaren.
- 3. Ausfalldeckung bedeutet, wenn umgekehrt Ihnen ein Schaden entstanden ist, den jemand anderes verursacht hat und der Schadenverursacher nicht zahlen kann, weil er erstens keine Haftpflicht hat und zweitens kein pfändbares Vermögen hat, dann zahlt Ihre PHV Ihnen den verursachten Schaden, wenn Sie die Ausfalldeckung mit abgeschlossen wurde.
In dem nachfolgenden Vergleich können Sie die PHV preislich vergleichen und festlegen, für wen die Haftpflicht noch gelten soll, z.B. Lebenspartner, Kinder und/oder Tiere bzw., ob Sie die o.g. Ausfalldeckung mit vereinbaren möchten. Im zweiten Schritt können Sie auch die oben erwähnte Höhe der Versicherungssumme sowie die Höhe einer evtl. Selbstbeteiligung festlegen. Für einen Single ohne Kinder beginnen die Versicherungen ab ca. 25 € im Jahr, so dass auch ein Vergleich bestehender privater Haftpflicht lohnt.
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